Allgemeine Geschäfts – und Lieferbedingungen der
Brems-Spur Bremsentechnik e.K.   (Stand 01.01.2010)


1. Geltung/Abwehrklausel
a) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit uns als Verkäufer.
b) Die Geschäftsbedingungen des Bestellers werden in vollem Umfang abgelehnt.

2. Angebote und Bestellungen, Zustande kommen des Vertrags
a) Mangels ausdrücklicher Bestätigung kommt auf ein Angebot des Bestellers zwischen ihm und uns ein Vertrag zustande, wenn wir ihm die bestellte Ware übersenden.
b) Auf eine von unserem Angebot abweichende Erklärung des Bestellers kommt ein Vertrag nur zustande, wenn seine Annahmeerklärung schriftlich verfasst ist, einen Hinweis auf die Abweichung enthält und wenn wir uns mit der Abweichung schriftlich einverstanden erklärt haben.
c) Verträge auf der Plattform Ebay:
1.    Stellt Brems-Spur e.K. auf E-Bay einen Artikel im Angebotsformat “Auktion“ ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt Brems-Spur einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Funktion “Bieten“ an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots kommt zwischen Brems-Spur und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und Brems-Spur kein Vertrag zustande. Die Parteien können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.
2.    Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Das Maximalgebot stellt den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für den Artikel zu bezahlen. Das Maximalgebot bleibt dem Anbieter und anderen Bietern verborgen. Bieten weitere Mitglieder auf den Artikel, so wird das aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht, sodass der Bieter so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Mitglied überboten wurde.
3.    Brems-Spur kann für eine Auktion unter bestimmten Voraussetzungen einen Mindestpreis festlegen, der vom Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf der Auktion den Mindestpreis nicht erreicht.
4.    Angebote können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Option “Sofort-Kaufen“, d.h. mit einem Festpreis versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion bereits dann zum “Sofort-Kaufen-Preis“ zustande, wenn ein Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Mitglied ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde oder die Gebote einen von Brems-Spur festgelegten Mindestpreis noch nicht erreicht haben.
5.    Bieter dürfen ein Gebot nur dann zurücknehmen, wenn sie dazu gesetzlich berechtigt sind.
6.    Brems-Spur hat die Möglichkeit, eine Auktion als “Multiauktion“ zu veranstalten. In einer Multiauktion kann ein Artikel in beliebiger Menge angeboten werden, wobei alle Artikel in Art und Qualität identisch sein müssen.
7.    Falls die Vertragsabwicklung zwischen Brems-Spur und Höchstbietendem scheitert, der Mindestpreis nicht erreicht wurde oder der Anbieter weitere identische Artikel verkaufen möchte, kann er unterlegenen Bietern über das E-Bay-System ein Angebot im Format “Sofort-Kaufen“ machen (Angebot an unterlegene Bieter). Diese müssen dem Erhalt solcher Angebote zuvor in “Mein E-Bay zugestimmt haben.
8.    Stellt Brems-Spur einen Artikel im Format “Sofort-Kaufen“ ein, gibt er ein verbindliches Angebot ab, dass andere Mitglieder den Artikel zu dem angegebenen Preis erwerben können. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn ein Mitglied die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt und den Vorgang bestätigt.
9.    In bestimmten Kategorien kann Brems-Spur seine Angebote mit der Option “Preis vorschlagen“ versehen. Interessenten können Brems-Spur das Angebot machen, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Brems-Spur kann einen Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten. Preisvorschläge von Interessenten und Gegenvorschläge sind bindend und behalten jeweils 48 Stunden ihre Gültigkeit. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn sich Anbieter und Interessent über den Preis einigen, sei es über die Funktion „Preis Vorschlagen“ oder zum ursprünglichen Sofort-Kaufen-Preis. Mit Vertragsschluss verlieren sämtlich Preisvorschläge und Gegenvorschläge ihre Gültigkeit.

3. Preise/Zahlung
a) Unsere Preise richten sich nach der bei Vertragsschluss jeweils geltenden Preisliste der Hersteller.
b) Unsere Preise verstehen sich jeweils inklusive der bei Vetragsabschluss gültigen Umsatzsteuer.
c) Die Bezahlung der Waren nach Bestellung erfolgt durch Vorkasse, Bankeinzug oder Nachnahme, die Zahlungsmethode geht im Einzelfall aus dem Auftrag hervor.
d) In besonderen Fällen behält sich der Verkäufer vor, Waren auch gegen Rechnung mit Zahlungsziel zu liefern. e) Die angegebenen Preis sind gültig bis einschl. 31.10.2007.

4. Verpackung/Versand
a) Die Verpackung wird entsprechend dem Aufwand berechnet. Der Verpackungspreis wird gesondert in Rechnung gestellt.
b) Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, wenn sowohl an unserem Sitz als auch am Sitz des Bestellers oder am vertraglichen Erfüllungsort ein System nach § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen vom 12.06.1991 eingerichtet ist und die jeweils für die Abfallwirtschaft zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde dies durch Allgemeinverfügung festgestellt hat. Der Nachweis, dass die in Satz 1 genannten Voraussetzungen, unter denen wir nicht zur Zurücknahme der Verpackung verpflichtet sind, nicht vorliegen, obliegt, soweit es um die Verhältnisse an seinem Sitz oder am Erfüllungsort geht, dem Besteller.
c)
Gilt nicht für Gewerbekunden: Die Fa. Brems-Spur Bremsentechnik e.K. ist gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung (VerpackV), gültig in ihrer Form seit 19.07.07, dazu verpflichtet, Verpackungen ihrer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (z.B. dem „Grünen Punkt“ des Duales Systems Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Da es sich bei diesen Verpackungen meist um sog. Versandverpackungen handelt, können Sie diese Ihrem Entsorgungskreislauf zuführen (Altpapier, gelber Sack/Tonne). Die Rücknahme - und Kennzeichnungspflicht für die Produktverpackung liegt bereits beim Hersteller. Da hier aber entsprechend genaue Richtlinien noch ausstehen, nehmen wir auch diese zurück. Sollten doch einmal andere Verpackungsarten notwendig sein, können Sie sich  zur  weiteren Klärung der Rückgabe mit uns in Verbindung setzen:
Brems-Spur Bremsentechnik e.K., Beethovenstr. 3, D-79100 Freiburg, Tel.: +49 (0) 761/88895-17, Fax  +49 (0) 761/88895-19
Mail:
info@brems-spur.de
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung kostenfrei an uns zu schicken (Anschrift s.o.). Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt."
Im Zuge der Neuregelung der VerpackV zum 01.01.2009 und der damit verbundenen Registrierungspflicht der Verpackungen ist in unserem Falle anzumerken, dass nur Verpackungen verwendet werden, welche bereits über die Hersteller und Importeure registriert sind. Die Vollständigkeitserklärung unserer Lieferanten liegt uns in Kopie aber nicht vor 05/2009 vor. Die von uns beim Lieferanten bereits bezahlten Versanverpackungen stellen wir Ihnen, sofern in einwandfreiem Zustand, abgeschwächt erneut in Rechnung. Werden von uns Verpackungen erstmals in den Verkehr gebracht, sind sie entsprechend registriert.

d) Die Versandkosten richten sich entweder nach Grösse oder dem Gewicht der Sendung und werden im Angebot, der
Auftragsbestätigung oder der Rechnung in einer gesonderten Position aufgelistet. 

5. Lieferzeit
a) Die Dauer der Lieferzeit richtet sich nach den Einzelfallabhängigen oder getroffenen Absprachen.
b) Die Lieferzeit beginnt mit unserer Auftragsannahme oder -bestätigung.
c) Können wir den vereinbarten Liefertermin aus Hinderungsgründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten, so werden wir den Besteller unverzüglich hiervon informieren. Lässt sich in solch einem Fall nicht absehen, dass wir unsere Lieferung innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von vier Monaten beginnen oder fortsetzen werden können, so können sowohl wir als auch der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn die Hinderungsgründe auch noch nach Ablauf von vier Monaten seit unserer Mitteilung bestehen. Uns ist ein Rücktritt jedoch nicht gestattet, wenn die Hinderungsgründe für uns schon bei Vertragsschluss erkennbar waren, sofern sie nicht vom Besteller zu vertreten sind.
d) Als Hinderungsgründe im Sinne von Ziff. 5.c gelten nur die von uns nicht zu vertretende Nichtbelieferung durch Vorlieferanten, ferner von uns nicht zu vertretende Folgen von Betriebsstörungen durch betriebsinterne und fremde Arbeitskämpfe sowie höhere Gewalt und alle Hinderungsgründe die auf Seiten des Bestellers liegen.

6. Auslieferung/Versand/Teillieferung
a) Die Auslieferung der bestellten Ware erfolgt ohne weitere Absprachen grundsätzlich in unseren Geschäftsräumen in D-79100 Freiburg, Beethovenstr. 3
b) Der Versand der bestellten Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch wenn der Versand durch uns selbst erfolgt.
c) Erfolgt der Versand nicht durch uns oder wird die Ware beim Besteller beschädigt angeliefert, so hat der Besteller den Schaden unverzüglich bei dem Transportunternehmen anzuzeigen und diesen aufzufordern, den Schadentatbestand festzustellen. Dies gilt auch, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und der Schaden erst nach dem Auspacken festgestellt wird. Wir leisten dem Besteller für den Transport Schadensersatz, sobald er uns eine Durchschrift seiner Schadensmitteilung, den Frachtbrief sowie eine Abtretungserklärung über seine Schadensersatzansprüche an den Transportunternehmer übermittelt hat und wir vom Transportunternehmer Schadensersatz erlangt haben.
d) Wird die Ware durch uns versendet, so haften wir dem Besteller für von uns verschuldete Transportschäden nach Maßgabe der Ziff. 6.c, sobald er uns die Transportschäden angezeigt hat.
e) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern ihre Annahme für den Besteller nicht unzumutbar ist.

7. Eigentumsvorbehalt
a) Die Übereignung der von uns gelieferten Ware erfolgt unter aufschiebender Bedingung (Eigentumsvorbehalt). Aufschiebende Bedingung ist die Befriedigung aller unserer Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller.
b) Ist der Besteller weder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, noch ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen noch Kaufmann, so ist aufschiebende Bedingung nach Ziff. 7.a nur die vollständige Bezahlung unserer Forderungen aus dem Vertrag über den Liefergegenstand. Im Übrigen gelten auch in diesem Fall die Bestimmungen dieses Abschnitts entsprechend.
c) Der Besteller ist verpflichtet, dem Eigentumsvorbehalt gemäß Ziff. 7.a unterliegende Waren (Vorbehaltswaren) auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern und pfleglich zu behandeln. Kommt der
Besteller dieser Verpflichtung nicht nach sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware vom Besteller herauszuverlangen oder die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers gegen die vorstehend genannten Gefahren zu versichern.
d) In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt mangels gegenteiliger ausdrücklicher Erklärung kein Rücktritt vom Vertrag vor. Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden. In der bloßen Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt ebenfalls kein Rücktritt vom Vertrag.
e) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu seinen üblichen Geschäftsbedingungen weiter zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung oder unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Ansprüche tritt der Besteller bereits jetzt sicherheitsweise in vollem Umfange an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Sind die genannten Ansprüche in ein zwischen dem Besteller und dem Warenabnehmer bestehendes Kontokorrentverhältnis eingestellt, so erfasst die Abtretung die Kontokorrentforderung in Höhe des anerkannten Saldos ebenso wie den kausalen Saldo. Die vorstehend erklärten Abtretungen nehmen wir an.
f) Der Besteller ist zur Einziehung der nach Ziff. 7.e an uns abgetretenen Forderung ermächtigt. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage ein oder droht sie einzutreten mit der Folge, dass die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Bestellers uns gegenüber gefährdet ist, dann sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware sowie zur Offenlegung der Forderungsabtretung gemäß Ziff. 5.e berechtigt. Als wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage sind insbesondere anzusehen Wechsel- und Scheckproteste, ferner die Stellung des Antrages auf Eröffnung der Konkurs-, Vergleichs- oder sonstiger Insolvenzverfahren. Wir sind verpflichtet, dem Besteller diese Maßnahmen unter Setzung einer angemessenen Frist anzudrohen, sofern die Androhung nicht untunlich ist. Sind wir zur Offenlegung der Forderungsabtretung berechtigt, hat der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen und die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
g) Geht die in Ziff. 7.e erklärte Abtretung ins Leere, weil der Besteller mit seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot vereinbart hat, so ist er zur Veräußerung der Vorbehaltsware an diesen Abnehmer nicht berechtigt.
h) Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten den Nennbetrag unserer zu sichernder Forderung um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

8. Gefahrenübergang
a) Die Gefahr geht mit der Absendung der Liefergegenstände auf den Besteller über, auch wenn Teillieferungen erfolgen.
b) Auf Wunsch des Bestellers werden sie auf seine Kosten durch uns gegen Verlust- und Beschädigungsrisiken versichert.
c) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

9. Gewährleistung
a) Unsere Gewährleistungspflicht richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Besteller nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen kann.
b) Solange wir unsere Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nachkommen, hat der Besteller nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl, leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Bestellers wieder auf.
c) Die Gewährleistungsdauer beträgt z. Zt. 24 Monate, wobei die Änderung der Nachweispflicht im Schadenfall nach 6 Monaten zu berücksichtigen ist. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10. Zahlungsbedingungen
a) Der Besteller ermächtigt uns, bei Rechnungsstellung den Zeitpunkt für die Leistung des Rechnungsbetrages im Sinne des § 284 Abs. 2 Satz 1 BGB auf zehn Tage nach Rechnungsdatum zu bestimmen. Dieses Leistungsdatum ist auf der Rechnung auf gedruckt.
b) Ziff. 10.a gewährt dem Besteller keinen Anspruch auf die dort genannte Festlegung des Leistungszeitpunktes. Die Vorschrift steht daher insbesondere einem Versand per Nachnahme nicht entgegen. Hat uns der Besteller Abbuchungsermächtigung erteilt, können wir von dieser Ermächtigung schon vor dem auf der Rechnung nach 10.a aufgedruckten Zeitpunkt für die Leistung des Rechnungsbetrages Gebrauch machen.
 
11. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
a) Der Besteller kann mit seinen Forderungen gegen unsere Forderung nur aufrechnen, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zählt der Besteller nicht zu den in Ziff. 7.b genannten Personen, gilt das selbe auch für uns.
b) Bei Rechtsgeschäften mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Kaufleuten gegenüber letzteren allerdings nur dann, wenn das Rechtsgeschäft zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört ist jegliches Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ausgeschlossen; ausgenommen von diesem Ausschluss ist das Zurückbehaltungsrecht wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche.

12. Haftung
a) Wir haften für eine schuldhafte Verletzung unserer wesentlichen Vertragspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit uns weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir nur für den vorhersehbaren Schaden.
b) Im Übrigen also nicht in den in 12.a genannten Fällen sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss einschließlich etwaiger Ansprüche aufgrund der Verwendung dieser Zahlungsbedingungen, aus Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen (Information, Unterweisung etc.) wegen Verzugs und aus unerlaubter Handlung sowie aus jedem anderen Rechtsgrunde gegen uns ausgeschlossen, es sei denn ein Schaden ist durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
c) Bei Verträgen der In Ziff. 11.b genannten Art ist über die Haftungsbeschränkung der Ziff. 12.b hinaus auch die Haftung für grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben.

13. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen eines Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages insgesamt nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, welche in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt.

14. Rechtswahl/Erfüllungsort/Gerichtsstand
a) Auf Verträge mit uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
b) Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau.
c) Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ebenfalls Freiburg im Breisgau. Dasselbe gilt für Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen mit anderen Auftragnehmern, die weder Bürger eines Vertragsstaates des EuGVÜ sind noch in solch einem Staat ihren Sitz haben.
d) Ziff.14.c findet auch auf Scheck- und Wechselverfahren Anwendung.

15. Widerrufsbelehrung/Widerrufsfolgen
          
Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Brems-Spur Bremsentechnik e.K.
Beethovenstr. 3
D-79100 Freiburg
Fax: +497618889519
E-Mail: info@
brems-spur.de

Widerrufsfolgen:
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie und insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen in einem Geschäft möglich gewesen wäre – zurück zu führen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für die durch eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Produkte werden bei uns nicht verkauft.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

16. Datenschutz
Ihre für unsere Geschäftsabwicklung notwendigen persönlichen Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und vertraulich behandelt. Sie werden hiermit darauf hingewiesen, dass die Daten bei uns gespeichert werden.

17.  Irrtümer oder Änderungen bleiben vorbehalten