Allgemeine Geschäfts – und
Lieferbedingungen der
Brems-Spur Bremsentechnik e.K. (Stand 01.01.2010)
1. Geltung/Abwehrklausel
a) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle
Rechtsgeschäfte mit uns als Verkäufer.
b) Die Geschäftsbedingungen des Bestellers werden in vollem Umfang
abgelehnt.
2. Angebote und Bestellungen, Zustande kommen des Vertrags
a) Mangels ausdrücklicher Bestätigung kommt auf ein Angebot
des Bestellers zwischen ihm und uns ein Vertrag zustande, wenn wir ihm
die bestellte Ware übersenden.
b) Auf eine von unserem Angebot abweichende Erklärung des
Bestellers kommt ein Vertrag nur zustande, wenn seine
Annahmeerklärung schriftlich verfasst ist, einen Hinweis auf die
Abweichung enthält und wenn wir
uns mit der Abweichung schriftlich einverstanden erklärt haben.
c) Verträge auf der Plattform Ebay:
1. Stellt Brems-Spur e.K. auf E-Bay einen Artikel im
Angebotsformat “Auktion“ ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum
Abschluss
eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt Brems-Spur
einen
Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per
Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe
eines Gebots über die Funktion “Bieten“ an. Das Gebot erlischt,
wenn
ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres
Gebot
abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des
Angebots
kommt zwischen Brems-Spur und Höchstbietendem ein Vertrag
über
den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war
gesetzlich
dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden
Gebote
zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt
zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der
Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und Brems-Spur
kein Vertrag zustande. Die Parteien können sich einigen, dass ein
Vertrag zustande kommt.
2. Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein
Maximalgebot abgeben. Das Maximalgebot stellt den Höchstbetrag
dar, den der Bieter bereit ist, für den Artikel zu bezahlen. Das
Maximalgebot bleibt dem Anbieter und anderen Bietern verborgen. Bieten
weitere Mitglieder auf den Artikel, so wird das aktuelle Gebot
automatisch schrittweise erhöht, sodass der Bieter so lange
Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen
Mitglied überboten wurde.
3. Brems-Spur kann für eine Auktion unter
bestimmten Voraussetzungen einen Mindestpreis festlegen, der vom
Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein Vertragsschluss nicht
zustande, wenn das Gebot
des Höchstbietenden bei Ablauf der Auktion den Mindestpreis nicht
erreicht.
4. Angebote können unter bestimmten
Voraussetzungen auch mit der Option “Sofort-Kaufen“, d.h. mit einem
Festpreis versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über
den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und
ohne Durchführung einer Auktion bereits dann zum
“Sofort-Kaufen-Preis“ zustande, wenn ein Mitglied diese Option
ausübt. Die Option kann von jedem Mitglied ausgeübt werden,
solange
noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde oder die Gebote einen
von
Brems-Spur festgelegten Mindestpreis noch nicht erreicht haben.
5. Bieter dürfen ein Gebot nur dann
zurücknehmen, wenn sie dazu gesetzlich berechtigt sind.
6. Brems-Spur hat die Möglichkeit, eine Auktion
als “Multiauktion“ zu veranstalten. In einer Multiauktion kann ein
Artikel
in beliebiger Menge angeboten werden, wobei alle Artikel in Art und
Qualität identisch sein müssen.
7. Falls die Vertragsabwicklung zwischen Brems-Spur
und Höchstbietendem scheitert, der Mindestpreis nicht erreicht
wurde oder der Anbieter weitere identische Artikel verkaufen
möchte, kann er unterlegenen Bietern über das E-Bay-System
ein Angebot im Format “Sofort-Kaufen“
machen (Angebot an unterlegene Bieter). Diese müssen dem Erhalt
solcher
Angebote zuvor in “Mein E-Bay zugestimmt haben.
8. Stellt Brems-Spur einen Artikel im Format
“Sofort-Kaufen“ ein, gibt er ein verbindliches Angebot ab, dass andere
Mitglieder den Artikel zu dem angegebenen Preis erwerben können.
Der Vertragsschluss kommt
zustande, wenn ein Mitglied die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“
anklickt
und den Vorgang bestätigt.
9. In bestimmten Kategorien kann Brems-Spur seine
Angebote mit der Option “Preis vorschlagen“ versehen. Interessenten
können Brems-Spur das Angebot machen, den Artikel zu einem
bestimmten Preis zu erwerben. Brems-Spur kann einen Preisvorschlag
annehmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten.
Preisvorschläge von Interessenten und Gegenvorschläge sind
bindend und behalten jeweils 48 Stunden ihre Gültigkeit. Ein
Vertrag kommt
dann zustande, wenn sich Anbieter und Interessent über den Preis
einigen, sei es über die Funktion „Preis Vorschlagen“ oder zum
ursprünglichen Sofort-Kaufen-Preis. Mit Vertragsschluss verlieren
sämtlich Preisvorschläge und Gegenvorschläge ihre
Gültigkeit.
3. Preise/Zahlung
a) Unsere Preise richten sich nach der bei Vertragsschluss jeweils
geltenden Preisliste der Hersteller.
b) Unsere Preise verstehen sich jeweils inklusive der bei
Vetragsabschluss gültigen Umsatzsteuer.
c) Die Bezahlung der Waren nach Bestellung erfolgt durch Vorkasse,
Bankeinzug oder Nachnahme, die Zahlungsmethode geht im Einzelfall aus
dem Auftrag hervor.
d) In besonderen Fällen behält sich der Verkäufer vor,
Waren auch gegen Rechnung mit Zahlungsziel zu liefern. e) Die
angegebenen Preis sind gültig bis einschl. 31.10.2007.
4. Verpackung/Versand
a) Die Verpackung wird entsprechend dem Aufwand berechnet. Der
Verpackungspreis wird gesondert in Rechnung gestellt.
b) Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, wenn sowohl an
unserem Sitz als auch am Sitz des Bestellers oder am vertraglichen
Erfüllungsort ein System nach § 6 Abs. 3 der Verordnung
über die Vermeidung
von Verpackungsabfällen vom 12.06.1991 eingerichtet ist und die
jeweils
für die Abfallwirtschaft zuständige oberste
Landesbehörde
oder die von ihr bestimmte Behörde dies durch
Allgemeinverfügung
festgestellt hat. Der Nachweis, dass die in Satz 1 genannten
Voraussetzungen,
unter denen wir nicht zur Zurücknahme der Verpackung verpflichtet
sind,
nicht vorliegen, obliegt, soweit es um die Verhältnisse an seinem
Sitz
oder am Erfüllungsort geht, dem Besteller.
c) Gilt
nicht
für Gewerbekunden: Die Fa. Brems-Spur Bremsentechnik e.K. ist
gemäß
der Regelungen der Verpackungsverordnung (VerpackV), gültig in
ihrer
Form seit 19.07.07, dazu verpflichtet, Verpackungen ihrer Produkte, die
nicht
das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (z.B.
dem
„Grünen Punkt“ des Duales Systems Deutschland AG) tragen,
zurückzunehmen
und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Da es
sich
bei diesen Verpackungen meist um sog. Versandverpackungen handelt,
können
Sie diese Ihrem Entsorgungskreislauf zuführen (Altpapier, gelber
Sack/Tonne).
Die Rücknahme - und Kennzeichnungspflicht für die
Produktverpackung
liegt bereits beim Hersteller. Da hier aber entsprechend genaue
Richtlinien
noch ausstehen, nehmen wir auch diese zurück. Sollten doch einmal
andere
Verpackungsarten notwendig sein, können Sie sich zur
weiteren
Klärung der Rückgabe mit uns in Verbindung setzen:
Brems-Spur Bremsentechnik e.K., Beethovenstr. 3, D-79100 Freiburg,
Tel.:
+49 (0) 761/88895-17, Fax +49 (0) 761/88895-19
Mail: info@brems-spur.de
Wir
nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein
Entsorgungsunternehmen
in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt.
Sollte
dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die
Verpackung
kostenfrei an uns zu schicken (Anschrift s.o.). Die Verpackungen werden
von
uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der
Verpackungsverordnung
entsorgt."
Im Zuge der Neuregelung der VerpackV zum 01.01.2009 und der damit
verbundenen
Registrierungspflicht der Verpackungen ist in unserem Falle anzumerken,
dass
nur Verpackungen verwendet werden, welche bereits über die
Hersteller
und Importeure registriert sind. Die
Vollständigkeitserklärung
unserer Lieferanten liegt uns in Kopie aber nicht vor 05/2009 vor. Die
von
uns beim Lieferanten bereits bezahlten Versanverpackungen stellen wir
Ihnen,
sofern in einwandfreiem Zustand, abgeschwächt erneut in Rechnung.
Werden
von uns Verpackungen erstmals in den Verkehr gebracht, sind sie
entsprechend
registriert.
d) Die Versandkosten richten sich entweder nach Grösse oder dem
Gewicht der Sendung und werden im Angebot, der
Auftragsbestätigung oder
der Rechnung in einer gesonderten Position aufgelistet.
5. Lieferzeit
a) Die Dauer der Lieferzeit richtet sich nach den
Einzelfallabhängigen oder getroffenen Absprachen.
b) Die Lieferzeit beginnt mit unserer Auftragsannahme oder
-bestätigung.
c) Können wir den vereinbarten Liefertermin aus
Hinderungsgründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht
einhalten, so werden wir den Besteller unverzüglich hiervon
informieren. Lässt sich in solch einem Fall nicht absehen, dass
wir unsere Lieferung innerhalb angemessener Frist, spätestens
jedoch innerhalb von vier Monaten beginnen oder fortsetzen werden
können, so können sowohl wir als auch der Besteller vom
Vertrag zurücktreten, wenn die Hinderungsgründe auch noch
nach Ablauf von vier Monaten seit unserer Mitteilung bestehen. Uns ist
ein Rücktritt jedoch nicht gestattet, wenn die
Hinderungsgründe für uns schon bei Vertragsschluss erkennbar
waren, sofern sie nicht vom Besteller zu vertreten sind.
d) Als Hinderungsgründe im Sinne von Ziff. 5.c gelten nur die von
uns nicht zu vertretende Nichtbelieferung durch Vorlieferanten, ferner
von
uns nicht zu vertretende Folgen von Betriebsstörungen durch
betriebsinterne und fremde Arbeitskämpfe sowie höhere Gewalt
und alle Hinderungsgründe die auf Seiten des Bestellers liegen.
6. Auslieferung/Versand/Teillieferung
a) Die Auslieferung der bestellten Ware erfolgt ohne weitere Absprachen
grundsätzlich in unseren Geschäftsräumen in D-79100
Freiburg, Beethovenstr. 3
b) Der Versand der bestellten Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
Bestellers. Dies gilt auch wenn der Versand durch uns selbst erfolgt.
c) Erfolgt der Versand nicht durch uns oder wird die Ware beim
Besteller beschädigt angeliefert, so hat der Besteller den Schaden
unverzüglich bei dem Transportunternehmen anzuzeigen und diesen
aufzufordern, den Schadentatbestand festzustellen. Dies gilt auch, wenn
die Verpackung unbeschädigt ist
und der Schaden erst nach dem Auspacken festgestellt wird. Wir leisten
dem
Besteller für den Transport Schadensersatz, sobald er uns eine
Durchschrift
seiner Schadensmitteilung, den Frachtbrief sowie eine
Abtretungserklärung
über seine Schadensersatzansprüche an den
Transportunternehmer
übermittelt hat und wir vom Transportunternehmer Schadensersatz
erlangt
haben.
d) Wird die Ware durch uns versendet, so haften wir dem Besteller
für von uns verschuldete Transportschäden nach Maßgabe
der Ziff.
6.c, sobald er uns die Transportschäden angezeigt hat.
e) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern ihre Annahme für
den Besteller nicht unzumutbar ist.
7. Eigentumsvorbehalt
a) Die Übereignung der von uns gelieferten Ware erfolgt unter
aufschiebender Bedingung (Eigentumsvorbehalt). Aufschiebende Bedingung
ist die Befriedigung aller unserer Forderungen aus unserer
Geschäftsverbindung mit dem Besteller.
b) Ist der Besteller weder eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, noch ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen noch Kaufmann, so ist aufschiebende Bedingung nach
Ziff. 7.a nur die vollständige
Bezahlung unserer Forderungen aus dem Vertrag über den
Liefergegenstand.
Im Übrigen gelten auch in diesem Fall die Bestimmungen dieses
Abschnitts
entsprechend.
c) Der Besteller ist verpflichtet, dem Eigentumsvorbehalt
gemäß Ziff. 7.a unterliegende Waren (Vorbehaltswaren) auf
eigene Kosten gegen
Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu
versichern
und pfleglich zu behandeln. Kommt der
Besteller dieser Verpflichtung nicht nach sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware vom Besteller herauszuverlangen oder die Vorbehaltsware
auf Kosten des Bestellers gegen die vorstehend genannten Gefahren zu
versichern.
d) In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt mangels
gegenteiliger ausdrücklicher Erklärung kein Rücktritt
vom Vertrag vor.
Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes
Anwendung finden. In der bloßen Pfändung der Vorbehaltsware
durch uns liegt ebenfalls kein Rücktritt vom Vertrag.
e) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen
Geschäftsgang zu seinen üblichen Geschäftsbedingungen
weiter zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus
dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung oder
unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende
Ansprüche tritt der Besteller bereits jetzt sicherheitsweise in
vollem Umfange an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die
Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert
worden ist. Sind
die genannten Ansprüche in ein zwischen dem Besteller und dem
Warenabnehmer bestehendes Kontokorrentverhältnis eingestellt, so
erfasst die Abtretung die Kontokorrentforderung in Höhe des
anerkannten Saldos ebenso wie
den kausalen Saldo. Die vorstehend erklärten Abtretungen nehmen
wir
an.
f) Der Besteller ist zur Einziehung der nach Ziff. 7.e an uns
abgetretenen Forderung ermächtigt. Gerät der Besteller in
Zahlungsverzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner
Vermögenslage ein oder droht sie einzutreten mit der Folge, dass
die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Bestellers uns
gegenüber gefährdet ist, dann sind wir zur
Rücknahme der Vorbehaltsware sowie zur Offenlegung der
Forderungsabtretung
gemäß Ziff. 5.e berechtigt. Als wesentliche Verschlechterung
der Vermögenslage sind insbesondere anzusehen Wechsel- und
Scheckproteste,
ferner die Stellung des Antrages auf Eröffnung der Konkurs-,
Vergleichs-
oder sonstiger Insolvenzverfahren. Wir sind verpflichtet, dem Besteller
diese
Maßnahmen unter Setzung einer angemessenen Frist anzudrohen,
sofern
die Androhung nicht untunlich ist. Sind wir zur Offenlegung der
Forderungsabtretung
berechtigt, hat der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und
deren
Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen
erforderlichen
Angaben zu machen und die zugehörigen Unterlagen
auszuhändigen.
g) Geht die in Ziff. 7.e erklärte Abtretung ins Leere, weil der
Besteller mit seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot vereinbart hat, so
ist er zur Veräußerung der Vorbehaltsware an diesen Abnehmer
nicht berechtigt.
h) Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten den
Nennbetrag unserer zu sichernder Forderung um mehr als 20 %, sind wir
auf Verlangen
des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl
verpflichtet.
8. Gefahrenübergang
a) Die Gefahr geht mit der Absendung der Liefergegenstände auf den
Besteller über, auch wenn Teillieferungen erfolgen.
b) Auf Wunsch des Bestellers werden sie auf seine Kosten durch uns
gegen Verlust- und Beschädigungsrisiken versichert.
c) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der
Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Tag der
Versandbereitschaft
auf den Besteller über.
9. Gewährleistung
a) Unsere Gewährleistungspflicht richtet sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Besteller nur
Nachbesserung
oder Ersatzlieferung verlangen kann.
b) Solange wir unsere Verpflichtung zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nachkommen, hat der
Besteller nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Schlägt
die Nachbesserung fehl, leben die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte des Bestellers wieder auf.
c) Die Gewährleistungsdauer beträgt z. Zt. 24 Monate, wobei
die Änderung der Nachweispflicht im Schadenfall nach 6 Monaten zu
berücksichtigen ist. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10. Zahlungsbedingungen
a) Der Besteller ermächtigt uns, bei Rechnungsstellung den
Zeitpunkt für die Leistung des Rechnungsbetrages im Sinne des
§ 284 Abs.
2 Satz 1 BGB auf zehn Tage nach Rechnungsdatum zu bestimmen. Dieses
Leistungsdatum ist auf der Rechnung auf gedruckt.
b) Ziff. 10.a gewährt dem Besteller keinen Anspruch auf die dort
genannte Festlegung des Leistungszeitpunktes. Die Vorschrift steht
daher insbesondere einem Versand per Nachnahme nicht entgegen. Hat uns
der Besteller Abbuchungsermächtigung erteilt, können wir von
dieser Ermächtigung schon vor dem auf
der Rechnung nach 10.a aufgedruckten Zeitpunkt für die Leistung
des
Rechnungsbetrages Gebrauch machen.
11. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
a) Der Besteller kann mit seinen Forderungen gegen unsere Forderung nur
aufrechnen, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind. Zählt der Besteller nicht zu den in Ziff. 7.b
genannten Personen, gilt das selbe auch für uns.
b) Bei Rechtsgeschäften mit juristischen Personen des
öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen sowie Kaufleuten
gegenüber letzteren allerdings nur dann, wenn das
Rechtsgeschäft
zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört ist jegliches
Zurückbehaltungsrecht
des Bestellers ausgeschlossen; ausgenommen von diesem Ausschluss ist
das
Zurückbehaltungsrecht wegen unbestrittener oder rechtskräftig
festgestellter
Gegenansprüche.
12. Haftung
a) Wir haften für eine schuldhafte Verletzung unserer wesentlichen
Vertragspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit uns weder
grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last
fällt, haften
wir nur für den vorhersehbaren Schaden.
b) Im Übrigen also nicht in den in 12.a genannten Fällen sind
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus
positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss
einschließlich etwaiger Ansprüche aufgrund der Verwendung
dieser Zahlungsbedingungen, aus Verletzung von vertraglichen
Verpflichtungen (Information, Unterweisung etc.) wegen Verzugs und aus
unerlaubter Handlung sowie aus jedem anderen Rechtsgrunde
gegen uns ausgeschlossen, es sei denn ein Schaden ist durch einen
unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder
grob fahrlässig verursacht worden.
c) Bei Verträgen der In Ziff. 11.b genannten Art ist über die
Haftungsbeschränkung der Ziff. 12.b hinaus auch die Haftung
für grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen,
sofern es sich
nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder
wir
eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben.
13. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen eines Vertrages berührt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des
Vertrages
insgesamt nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine
Regelung,
welche in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am
nächsten
kommt.
14. Rechtswahl/Erfüllungsort/Gerichtsstand
a) Auf Verträge mit uns findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung.
b) Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau.
c) Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen mit
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ebenfalls Freiburg
im Breisgau. Dasselbe gilt für Rechtsstreitigkeiten aus
Verträgen mit anderen Auftragnehmern, die
weder Bürger eines Vertragsstaates des EuGVÜ sind noch in
solch
einem Staat ihren Sitz haben.
d) Ziff.14.c findet auch auf Scheck- und Wechselverfahren Anwendung.
15. Widerrufsbelehrung/Widerrufsfolgen
Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von einem Monat
ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder
– wenn
Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch
Rücksendung
der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt
dieser
Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die
rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Brems-Spur Bremsentechnik e.K.
Beethovenstr. 3
D-79100 Freiburg
Fax: +497618889519
E-Mail: info@brems-spur.de
Widerrufsfolgen:
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die
empfangene Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie und
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie
die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis
zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der
Überlassung
von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen in einem
Geschäft möglich gewesen wäre – zurück zu
führen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum
Wertersatz für die durch eine bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, in
dem
Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles
unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind
auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht
paketversandfähige Produkte werden bei uns nicht verkauft.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von
30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit
deren Empfang.
16. Datenschutz
Ihre für unsere Geschäftsabwicklung notwendigen
persönlichen Daten werden unter Beachtung des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes
(TDDSG) gespeichert und vertraulich behandelt. Sie werden hiermit
darauf hingewiesen, dass die Daten bei uns gespeichert werden.
17. Irrtümer oder Änderungen bleiben vorbehalten